Wer stets ein aktuelles Fahrzeugmodell fahren möchte, ohne hierfür lange zu sparen, für den ist das Leasing ebenso eine attraktive Möglichkeit wie für diejenigen, die keine Finanzierung für einen PKW aufnehmen möchten. Das englische Wort Leasing wird mit Mieten übersetzt. Leasing wird gerne als Finanzierungsalternative genutzt.
Beim Fahrzeugleasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des PKW, überlässt diesen aber dem Leasingnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung. Dafür erhält er einen monatlich konstanten Geldbetrag, die Leasingrate. Nach Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit wird der Wagen meist wieder zurückgegeben.
Welche Leasingform passt zu mir?
Um zu entscheiden, welche Art des Leasings die persönlich passendste ist, ist es wichtig, die grundlegenden Unterschiede zwischen Restwertleasing, Kilometerleasing und Null-Leasing zu kennen.
Restwertleasing
Beim Restwertleasing wird ermittelt, wie viel das Fahrzeug bei Vertragsablauf noch wert sein wird. Die Leasingrate setzt sich zusammen aus dem aktuellen Fahrzeugwert, anfallenden Gebühren und Zinsen abzüglich des ermittelten Restwerts. Je höher der Restwert und je länger die Laufzeit, desto niedriger fällt die Leasingrate aus. Doch Achtung: Ist der Restwert zu hoch angesetzt, muss am Ende eine hohe Nachzahlung geleistet werden.
Kilometerleasing
Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerbegrenzung wird die Leasingrate nach den im Jahr gefahrenen Kilometern berechnet. In der Regel liegen die Kilometerzahlen zwischen 10.000 und 20.000. Sind am Ende der Laufzeit mehr Kilometer gefahren worden als vertraglich vereinbart, muss für jeden einzelnen Kilometer nachgezahlt werden. Sind es weniger Kilometer, kann der Betrag ausgezahlt oder gegengerechnet werden.
Null-Leasing
Die Berechnungsgrundlage beim Leasing ohne Anzahlung stellen der Listenpreis des Fahrzeugs sowie ggf. Überführungs- und Zulassungskosten dar. Zinsen muss der Leasingnehmer hier nicht zahlen. Vorsicht: Oft liegt der Listenpreis weit über dem Preis, der als Finanzierungs- oder Bargeldkunde gezahlt werden müsste.
Was Sie beim Leasing wissen müssen
1. Die Ratenhöhe – Manche Leasinggeber locken mit besonders niedrigen Raten. Achten Sie hier auf die Sonderzahlungen!
2. Der Vertragspartner – In der Regel verkauft das Autohaus das gewünschte Fahrzeug an eine Leasinggesellschaft oder Bank. Damit ist diese (und nicht der Händler) der Leasingpartner.
3. Die Vertragslaufzeit – Diese sind in der Regel fix festgelegt und können nicht vorzeitig gekündigt werden.
4. Die konstante finanzielle Verpflichtung – Da das Leasingfahrzeug Eigentum des Leasinggebers bleibt, kann es vom Leasingnehmer nicht verkauft werden.
5. Das Andienungsrecht – Ein möglicher Stolperstein, der dem Leasinggeber das Recht einräumt, das geleaste Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit für den Restwert an den Leasingnehmer zu verkaufen.
Achtung: Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen können Leasinggebühren als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Als Privatperson ist das nicht möglich.
Auf einen Blick: Die Vor- und Nachteile beim Leasing
Vorteile:
- Niedrigere Raten als bei einer Finanzierung
- Konstante Ratenhöhe
- Die Leasinglaufzeit kann individuell festgelegt werden
- Zeitiger Modellwechsel
- Werksgarantie und geringe Verschleißreparaturen bei Neufahrzeugen
Nachteile:
- Fahrzeug bleibt Eigentum des Leasinggebers
- Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden
- Mögliche hohe Kosten bei der Rückgabe
- Gefahr einer hohen Nachzahlung beim Restwertleasing
- Stetige finanzielle Belastung
- Bindung an die Vorgaben des Leasinggebers bei Reparaturen
Fazit
Die psychologische Hemmschwelle beim Abschließen von Leasingverträgen ist oft niedriger als beim Stellen von Kreditanträgen bei Banken. Unabhängig von der Attraktivität des Leasingangebots lohnt sich ein gründlicher Blick auf die individuelle Situation, um zu entscheiden, ob Leasing zur persönlichen Lebenslage passt und welche Art des Leasings in Frage kommt.



