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Garantie für Gebrauchtwagen
Recht & Compliance

Garantie für Gebrauchtwagen

Vittorio Emmermann

Vittorio Emmermann

19 Apr 2019

Warum Sie eine Garantie für Gebrauchtwagen kaufen sollten, erläutern wir im nachstehenden Artikel. Lohnt es, eine Gebrauchtwagengarantie zu erwerben, obwohl eine gesetzliche Gewährleistung besteht? Welche Vorteile und welchen Nutzen hat sie?

Wozu eine Garantie?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist es einem Gebrauchtwagenhändler seit 2002 nicht mehr gestattet, eine vollständige Gewährleistung bei einem „Verbrauchsgüterverkauf" auszuschließen. Das bedeutet: Erwirbt ein Kunde von einem gewerblichen Autohändler ein Fahrzeug, das er/sie privat nutzen möchte, haftet der Autohändler mindestens ein Jahr für Mängel (§ 475 Abs. 2 BGB).

Es ist daher ratsam, über eine Absicherung nachzudenken, die auch über diese Zeit hinausgeht. Eine Gebrauchtwagengarantie sichert den Fahrzeughalter bei einem Mangel am Auto ab, sobald es zu einer Reparatur kommt. Die entstehenden Kosten für die Gebrauchtwagengarantie sind nicht selten bereits im Kaufpreis enthalten.

Abgrenzung zur Gewährleistung

Zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung bestehen Unterschiede. Häufig werden beide Begriffe wortgleich benutzt. Die Gewährleistung (oder auch „Mängelhaftung") umschreibt alle Regelungen, die einem Käufer Recht gegenüber einem Verkäufer zusprechen, wenn der Verkäufer mangelbehaftete Ware geliefert hat. Im Rahmen einer Gewährleistung übernimmt der Verkäufer die Haftung für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für „versteckte" Mängel.

Die Gewährleistung ist also eine gesetzlich geregelte Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer.

Im Handel steht eine Garantie für eine zusätzliche, frei gestaltbare und – wichtig – freiwillige Dienstleistung eines Händlers oder Produzenten gegenüber seinem Kunden. Verspricht ein Gebrauchtwagenhändler also eine Garantie, bezieht sich das zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Fahrzeugs über einen vorab definierten Zeitraum.

Im direkten Vergleich:

  • Eine Gewährleistung steht für eine Nachbesserungspflicht – allerdings ausschließlich für Mängel – und das innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums.
  • Eine Garantie sichert eine Schadensersatzleistung ab.

Vorteile einer Gebrauchtwagengarantie

Grundlegend kann man sagen, dass eine Gebrauchtwagengarantie zu einer größeren Rechtssicherheit zwischen Käufer und Verkäufer führt. Angenommen, ein Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerbehaftet und der Verkäufer schließt mit dem Käufer eine Garantievereinbarung ab. In diesem Fall ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Fahrzeugfehler zu einem Schaden führt und ob die Gewährleistung oder die Garantie greift.

Doch auch für Verkäufer hat eine Garantiezusage Vorteile: Ohne eine Garantieabsprache kann es sein, dass bei Mängeln, die erst nach Ablauf einer gewissen Frist erkennbar werden, der Verkäufer gemäß §476 BGB beweisen muss, dass das Fahrzeug während der Übergabe fehlerfrei war. Nicht selten führen derartige Streitigkeiten zu Gerichtsprozessen.

Dagegen besteht nach der Gebrauchtwagengarantie ein Anspruch auf Mangelausgleich oder -ausbesserung über den gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen hinaus.

Ein weiterer Vorteil: In einer Garantievereinbarung können Einzelheiten aufgenommen werden, die spezifisch klären, welche weiteren Pflichten Käufer und Verkäufer treffen sowie welche Fahrzeugteile abgesichert sind. Auch dieser Aspekt hilft beiden Parteien, Streitpunkte zu vermeiden.

Fazit

Mit einer Gebrauchtwagengarantie sind beide Parteien, Autohändler und -käufer, auf der sicheren Seite.

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