Zum 1. Januar 2022 soll der europäische Rechtsrahmen auch in Deutschland umgesetzt werden – mit dramatischen Folgen für den Gebrauchtwagenhandel.
Göttingen, 21. April 2021 – Die Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2022 steht bei der Bundesregierung kurz vor der Entscheidung. Dabei geht es vor allem um die Verschärfung der im Sachmängelrecht geltenden Beweislastumkehr. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden soll. Durch das neue Gewährleistungsrecht hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen gesetzlich geregelten Anspruch, falls die Ware fehlerhaft ausgehändigt wird, oder etwa im Falle des Gebrauchtwagens, Mängel aufweist, die nicht im Vertrag festgehalten wurden.
Händler befürchten nun, dass die mit dem zunehmenden Fahrzeugalter steigenden Gewährleistungskosten zu so starken Preissteigerungen führen würden, dass sie den gewerblichen KFZ-Handel massiv einschränken könnten. „Gerade für Gebrauchtwagenhändler erwarten wir kostspielige Folgen, wenn sie jetzt nicht handeln", sagt Markus Müller, Vorstandsvorsitzender der intec AG, Göttingen. Die Branche befürchte gar eine riesige Pleitewelle.
Noch sei es nicht zu spät, etwas zu tun, sagt Müller. „Die Händler müssen sich nun vor den drohenden Gefahren schützen." Der einfachste Weg sei dabei, wenn sie proaktiv eine Gebrauchtwagengarantie abschließen und somit das Risiko auf die verbundene Garantieversicherung übertragen. „Bereits im Premium-Tarif der intec AG sind weit mehr als 100 Bauteile abgedeckt. Der Abschluss einer solchen Garantie kann bereits einen Großteil des Risikos für den Händler minimieren", sagt der Vorstandsvorsitzende Markus Müller.
„Der Spielraum der Bundesregierung ist jetzt nur noch minimal, denn sie muss europäisches Recht nahezu eins zu eins umsetzen", sagt Ulrich Dilchert, Geschäftsführer der Rechtsabteilung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), gegenüber der Fachwelt. Daher ist laut Markus Müller, intec, „akuter Handlungsbedarf" angesagt. Es sei transparenter, „den Preis für die Garantie in den Verkaufspreis mit einzukalkulieren und dem Kunden die Garantieunterlagen einfach mitzugeben, als im Nachhinein womöglich juristische Auseinandersetzungen zu haben, mit nicht kalkulierbaren finanziellen Konsequenzen."



