Gebrauchtwagen-Versicherung

Gebrauchtwagen-Versicherung

Vittorio Emmermann

3 min

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, seien Sie darauf vorbereitet, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihn zu versichern. Es genügt nicht, sich erst ein Auto zu kaufen und im Anschluss daran zu schauen, wie Sie es versichern könnten. Dazu kommt: Gebrauchtwagenversicherung ist nicht gleich Gebrauchtwagenversicherung. Auf welche grundlegenden Dinge Sie achten sollten, klären wir hier.

Versicherung eines Gebrauchtwagens: Was Sie im Vorfeld wissen müssen

Wie für das Auto selbst sollten Sie sich im Vorfeld eines Kaufs auch über die notwendigen (sowie möglichen) Versicherungsoptionen informieren.

Im Prinzip funktioniert es so ähnlich wie der Autokauf bzw. die Autorecherche selbst: Sie schauen auf einem Gebrauchtwagenportal nach einem Fahrzeug, das Ihnen gefällt. Hierfür checken Sie Marke, Modell, Baujahr, Zustand und Kilometerstand des Gebrauchtwagens sowie den Preis, der dafür aufgerufen wird.

Diese Informationen sind notwendig, denn Sie brauchen sie, um nachfolgend nach einer passenden Versicherung zu schauen. Auf einer  entsprechenden Website zum Versicherungsvergleich werden nun Marke, Modell, Baujahr, Zustand und Kilometerstand des (zukünftigen) Gebrauchtwagens eingegeben. Zusätzlich können auch Aspekte wie „Unfallwagen“ und „Anzahl der Vorbesitzer“ eine Rolle spielen. Jedes Online-Tool eines Versicherers sowie vereinzelte Vergleichsportale zeigen Ihnen im Anschluss die Ergebnisse auf. Aus diesen geht eindeutig hervor, was Sie für eine bestimmte Gebrauchtwagen-Versicherung zahlen müssten und welche Leistungen im Schadensfall zu erwarten sind.


Gebrauchtwagen: Vollkasko oder Teilkasko?

Für Neuwagen gilt die Daumenregel: Bis zu einem Alter von fünf Jahren lohnt sich eine Vollkaskoversicherung. Im Anschluss ist eine Teilkasko nicht selten sinnvoll. Bedenken Sie hierbei bitte, dass eine Teilkaskoversicherung im Schadensfall nur den Zeitwert des Autos ersetzt. Ist das Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Autowert unausgeglichen (im Sinne von: Schadenshöhe ist höher als Autowert), dann ist auch die Teilkasko nicht mehr ratsam. Ab diesem Punkt genügt, theoretisch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Für einen Gebrauchtwagen gilt ähnliches.

(Inwiefern sich hierbei allerdings auch eine Gebrauchtwagengarantie lohnen könnte, lesen Sie weiter unten.)

Sobald Sie Ihre endgültige Wahl getroffen haben, personalisierte Kfz-Versicherungsangebote zu erhalten, lassen Sie sich hierzu konkrete Angebote von ausgewählten Versicherungsgesellschaften unterbreiten. Auf diese Weise erfahren Sie den exakten Betrag für Ihre monatliche KfZ-Versicherung und können entsprechen budgetieren.


Gebrauchtwagen - Kasko oder Garantie?

Nicht selten stellen sich Käufer eines Gebrauchtwagens die Frage: Soll ich eine Kaskoversicherung abschließen, eine Gebrauchtwagengarantie oder etwas ganz anderes? — Die Frage ist berechtigt und erfordert ein paar grundlegende Erklärungen.

Kasko-Versicherungen sind von einer Gebrauchtwagengarantie grundlegend zu unterscheiden. Kaskoversicherungen regulieren einen entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug. Während die Vollkasko für nahezu alles einspringt, sind in einer Teilkasko, entsprechend des Namens, nur Teilaspekte abgesichert. So deckt die Teilkasko (je nach Versicherer) zum Beispiel folgendes ab:

  • Brand oder Explosion
  • Unwetter wie Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstöße mit Haarwild (Rehe, Hirsche, Füchse, …)
  • Glasschäden
  • Diebstahl (des Autos oder einzelner Fahrzeugteile).

Die Gebrauchtwagengarantie hingegen schützt Sie vor unangenehmen oder/und teuren Reparaturen, wenn diese auf einen Mangel (z. B. eine elektrisches Bauteil) zurückgehen.


Was bedeutet das für den Gebrauchtwagenkäufer?


Eine Kaskoversicherung wird entsprechend des Fahrzeugwertes bemessen. Sie lohnt sich nur unter bestimmten Umständen, um den Vermögenswert eines Fahrzeuges abzusichern und zu erhalten. Die Gebrauchtwagengarantie hingegen ermöglicht es, auch spezifische Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer festzuhalten bzw. einzelne Fahrzeugteile in die Garantievereinbarung aufzunehmen.

Dadurch hilft die Gebrauchtwagengarantie über den Reparaturfall hinaus auch mögliche Streitpunkte zwischen Kaufparteien zu vermeiden.


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